Kita-Gutschein-System
Warum gibt es in Hamburg ein Kita-Gutschein-System?
Das Kita-Gutschein-System sorgt dafür, dass Hamburger Familien eine Kindertagesbetreuung bekommen, die zu ihren Bedürfnissen passt. Ziel ist es, Kindern die nötigte Betreuung zu garantieren und sie dabei qualitativ hochwertig zu betreuen, zu bilden und zu fördern.
Wie funktioniert das Kita-Gutschein-System?
Das Kita-Gutschein-System funktioniert in drei Schritten:
- Eltern beantragen für ihr Kind zunächst bei ihrem zuständigen Bezirksamt einen Kita-Gutschein.
- Den Gutschein können Eltern anschließend in jeder Kita einlösen, die am Kita-Gutschein-System teilnimmt. Den Kita-Platz suchen sich die Eltern selbst.
- Die Kita rechnet die Kosten direkt mit der Stadt ab. Eltern zahlen nur einen Anteil an den Kosten, den sogenannten Elternbeitrag (auch „Familieneigenanteil“ genannt).
Wann und wie können Sie einen Kita-Gutschein beantragen?
Die notwendigen Anträge stehen online zur Verfügung. Sie erhalten sie auch bei den Abteilungen Kindertagesbetreuung der Bezirksämter, in den meisten Kitas sowie bei vielen Tagesmüttern und -vätern.
Bitte schicken Sie Ihren Antrag drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn an die für Sie zuständige Abteilung Kindertagesbetreuung.
Bitte fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Eine Übersicht der Unterlagen finden Sie im Artikel "Berechnung des Elternbeitrages".
Sie können die Antragsunterlagen zusenden oder persönlich während der Sprechzeiten einreichen.
Die Bewilligungen gelten in der Regel für ein Jahr. Wenn Sie Ihr Kind weiter betreuen lassen wollen, sollten Sie rechtzeitig einen neuen Antrag stellen.
Hinweis: Auch für die beitragsfreie Grundbetreuung müssen Sie einen Antrag stellen!
Wichtig: Kostenerstattung erst ab Antragstellung!
Bitte beachten Sie unbedingt, dass eine Kostenerstattung für eine erstmalige Betreuung erst ab Antragstellung möglich ist.
Wird Ihr Kind schon in einer Kita oder bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut, müssen Sie den Antrag auf Weiterbewilligung rechtzeitig vor Ablauf des Kita-Gutscheins oder der Bewilligung für Kindertagespflege stellen. Rückwirkend wird eine Bewilligung nicht erteilt!
Wenn Ihr Kind ohne gültigen Kita-Gutschein bzw. ohne gültige Bewilligung betreut wird, müssen Sie die gesamten Kosten der Betreuung selbst tragen. Diese liegen deutlich über den Elternbeiträgen und belaufen sich beispielsweise für Kinder unter drei Jahren (Krippenkinder) bei einer achtstündigen Betreuung auf ca. 1.050 Euro monatlich (Stand 2013).
Quelle: Freie- und Hansestadt Hamburg